Region | Süd | Ansprechpartner Anfrage Telefon | |
---|---|---|---|
Einkäufergruppe | 3JU / Deutsche Telekom Services Europe SE | Ansprechpartner Anfrage FAX | +49 391 580100113 |
Ansprechpartner Anfrage | Ansprechpartner Anfrage E-Mail | tiefbau@telekom.de |
Belegnummer | 1000003842/00010 | BANF-Info | 0205594137/00030 |
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Gewerk | Trassenbau | Submissionsnummer | 2055941373 |
Avisierter Auftragswert | 0,00 € | Projektnummer | (nicht gesetzt) |
Belegstatus | Aktuell | Belegeingang | 11.12.2024, 16:06:01 Uhr |
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Belegnummer | 1000003842/00010 | geplanter Ausführungszeitraum | 01.02.2025 bis inkl. 30.06.2025 |
Ort | Gemarkuung Landshut | Bewerbungsfrist | bis inkl. 08.01.2025 |
Art:
Achäologische Baubegleitung
Ort:
84028 Landshut, Heiglgasse
ca. 20 m archäologische Baubegleitung / Gutachten
Ansprechpartner Technik:
Franz-Josef Sturm
Franz-josef.sturm@telekom.de
Ansprechpartnerin Einkauf:
Kerstin.kral@telekom.de
Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (DSchG); Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1
DSchG (Bodendenkmal)
Bescheid:
I. Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für das o.g. Vorhaben wird
erteilt.
I. Die Erlaubnis wird mit folgenden Nebenbestimmungen verbunden:
Auflagen:
Die vorhandenen Bodendenkmäler sind sachgemäß auszugraben und zu bergen,
soweit dies für die Durchführung des Vorhabens erforderlich ist. Die
Arbeiten sind von einem/r archäologisch im Fachbereich Archäologie des
Mittelalters und der Neuzeit qualifizierten
Wissenschaftlern/Grabungstechnikerin einer Fachfirma durchzufuhren. Die
Qualifikationen sind der Unteren Denkmalschutz Behörde sowie dem
Bayerischen Landesamt für Denkmaipflege (BLfD) nachzuweisen
Die aufgefundenen Bodendenkmäler sind zu vermessen, fotografisch und
zeichnerisch in archivfähiger Form zu dokumentieren und zu beschreiben.
Der Name und die Adresse der beauftragten Fachfirma und der Name und die
Adresse der archäologisch qualifizierten Fachkraft (wissenschaftliche
Grabungsleitung) sowie der Beginn der Maßnahme sind der Unteren
Denkmalschutzbehörde und der Stadtarchäologie Landshut (sowie dem BLfD)
mindestens eine Woche vor Beginn der Grabungsarbeiten mitzuteilen.
Das Ende der denkmalfachlichen Maßnahme ist der Unteren
Denkmalschutzbehörde (sowie dem BLfD) spätestens am folgenden Werktag
mit Datumsangabe anzuzeigen.
Der Grabungsbericht, die vollständige Grabungsdokumentation über alle
für die Erfüllung der Auflagen Ziffer 1 und 2 erforderlichen Arbeiten
sind innerhalb von 4 Arbeitswochen nach Beendigung der
bodendenkmalfachlichen Arbeiten vor Ort im Original vollständig der
Stadtarchäologie Landshut vorzulegen und zusätzlich dem Bayerischen
Landesamt für Denkmalpflege in Kopie.
Hinweise:
Die denkmalfachlichen Arbeiten werden in zwei Abschnitten durchgeführt
(Schritt 1: Oberbodenabtrag, Schritt 2: Qualifizierte Ausgrabung).
Beginn und Ende der einzelnen Maßnahmen sind mit dem beigefugten
Formblatt ?Aenderungsanzeige Maßnahme der Seite 4 Bodendenkmalpflege"
gegenüber der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem BLfD anzuzeigen.
Der Oberbodenabtrag bzw. Ausbau moderner Bodenbelage (siehe Ziffer 1)
darf nur unter Aufsicht einer archäologisch qualifizierten Fachkraft
durchgeführt werden. Vom Veranlasser sind Gerdt und Personal bereit zu
stellen. Für den maschinellen Abtrag sind ungezahnte Böschungsschaufeln
vorzuhalten. Für die Feststellung erhaltener Bodendenkmaler ist ein
Feinplanum zur archäologischen Beurteilung anzulegen. Festgestellte
Bodendenkmaler sind der Unteren Denkmalschutz Behörde anzuzeigen und
einzumessen. Aufmaß und Kurzbericht des Oberbodenabtrags sind der
Unteren Denkmalschutzbehörde und dem BLfD unverzüglich vorzulegen.
Grundlage der fachtechnischen Arbeiten sind die aktuellen Vorgaben zur
Dokumentation archäologischer Ausgrabungen in Bayern sowie die aktuellen
Vorgaben zur Fundbehandlung auf archäologischen Ausgrabungen.
Informationen finden Sie unter:
ttps://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/dokuv
or gaben_april_2020.pdf
https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/fund
vor gaben_april_2020.pdf
Achäologische Baubegleitung
Ort:
84028 Landshut, Heiglgasse
ca. 20 m archäologische Baubegleitung / Gutachten
Ansprechpartner Technik:
Franz-Josef Sturm
Franz-josef.sturm@telekom.de
Ansprechpartnerin Einkauf:
Kerstin.kral@telekom.de
Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (DSchG); Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1
DSchG (Bodendenkmal)
Bescheid:
I. Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für das o.g. Vorhaben wird
erteilt.
I. Die Erlaubnis wird mit folgenden Nebenbestimmungen verbunden:
Auflagen:
Die vorhandenen Bodendenkmäler sind sachgemäß auszugraben und zu bergen,
soweit dies für die Durchführung des Vorhabens erforderlich ist. Die
Arbeiten sind von einem/r archäologisch im Fachbereich Archäologie des
Mittelalters und der Neuzeit qualifizierten
Wissenschaftlern/Grabungstechnikerin einer Fachfirma durchzufuhren. Die
Qualifikationen sind der Unteren Denkmalschutz Behörde sowie dem
Bayerischen Landesamt für Denkmaipflege (BLfD) nachzuweisen
Die aufgefundenen Bodendenkmäler sind zu vermessen, fotografisch und
zeichnerisch in archivfähiger Form zu dokumentieren und zu beschreiben.
Der Name und die Adresse der beauftragten Fachfirma und der Name und die
Adresse der archäologisch qualifizierten Fachkraft (wissenschaftliche
Grabungsleitung) sowie der Beginn der Maßnahme sind der Unteren
Denkmalschutzbehörde und der Stadtarchäologie Landshut (sowie dem BLfD)
mindestens eine Woche vor Beginn der Grabungsarbeiten mitzuteilen.
Das Ende der denkmalfachlichen Maßnahme ist der Unteren
Denkmalschutzbehörde (sowie dem BLfD) spätestens am folgenden Werktag
mit Datumsangabe anzuzeigen.
Der Grabungsbericht, die vollständige Grabungsdokumentation über alle
für die Erfüllung der Auflagen Ziffer 1 und 2 erforderlichen Arbeiten
sind innerhalb von 4 Arbeitswochen nach Beendigung der
bodendenkmalfachlichen Arbeiten vor Ort im Original vollständig der
Stadtarchäologie Landshut vorzulegen und zusätzlich dem Bayerischen
Landesamt für Denkmalpflege in Kopie.
Hinweise:
Die denkmalfachlichen Arbeiten werden in zwei Abschnitten durchgeführt
(Schritt 1: Oberbodenabtrag, Schritt 2: Qualifizierte Ausgrabung).
Beginn und Ende der einzelnen Maßnahmen sind mit dem beigefugten
Formblatt ?Aenderungsanzeige Maßnahme der Seite 4 Bodendenkmalpflege"
gegenüber der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem BLfD anzuzeigen.
Der Oberbodenabtrag bzw. Ausbau moderner Bodenbelage (siehe Ziffer 1)
darf nur unter Aufsicht einer archäologisch qualifizierten Fachkraft
durchgeführt werden. Vom Veranlasser sind Gerdt und Personal bereit zu
stellen. Für den maschinellen Abtrag sind ungezahnte Böschungsschaufeln
vorzuhalten. Für die Feststellung erhaltener Bodendenkmaler ist ein
Feinplanum zur archäologischen Beurteilung anzulegen. Festgestellte
Bodendenkmaler sind der Unteren Denkmalschutz Behörde anzuzeigen und
einzumessen. Aufmaß und Kurzbericht des Oberbodenabtrags sind der
Unteren Denkmalschutzbehörde und dem BLfD unverzüglich vorzulegen.
Grundlage der fachtechnischen Arbeiten sind die aktuellen Vorgaben zur
Dokumentation archäologischer Ausgrabungen in Bayern sowie die aktuellen
Vorgaben zur Fundbehandlung auf archäologischen Ausgrabungen.
Informationen finden Sie unter:
ttps://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/dokuv
or gaben_april_2020.pdf
https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/fund
vor gaben_april_2020.pdf