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Einkäufergruppe3EY / Deutsche Telekom Services Europe SEAnsprechpartner Anfrage FAX+49 391 580100113
Ansprechpartner Anfrage Ansprechpartner Anfrage E-Mailtiefbau@telekom.de
Belegnummer1000003677/00010BANF-Info0206255117/00010
GewerkTrassenbauSubmissionsnummer206255117
Avisierter Auftragswert0,00 €Projektnummer(nicht gesetzt)
BelegstatusGeaendertBelegeingang18.09.2024, 10:36:02 Uhr
Belegnummer1000003677/00010geplanter Ausführungszeitraum01.10.2024 bis inkl. 31.10.2026
Ort 2404 Alsdorf OfdenBewerbungsfristbis inkl. 18.09.2024
BIETERANFRAGE/BEKANNTMACHUNG

Eintrag Detaildaten

Kurztext: PTI24 Projektgeschäft Push PK in
Alsdorf Ofden
Ausführungsort: Niederlassung West PTI24 Alsdorf Ofden

Gepl. Ausführungszeitraum: Vertragsbeginn 01.10.2024 - Vertragsende
31.10.2026


Langtext:

Die Telekom Deutschland beabsichtigt die nachfolgenden Leistungen in
einer Ausschreibung zu vergeben:

Tiefbau (planbar)
Kabelziehen/Einblasen (planbar)
Gf - Montage (planbar)


Vertragsart:
Tiefbau und Montage

Als Tiefbauarbeiten gelten z. B. das Auslegen von Erdkabeln, Verlegen
von Kabelrohren, Vorbereiten und Herstellen von Gebäudezuführungen,
Gebäudeeinführungen, Herstellen von Montage- und Ziehgruben, Arbeiten an
Kabelschachtanlagen, Aufstellen bzw. Abbau von KVz, MFG und Stromsäulen.
Der Tiefbau kann auch durch alternative verlege Methoden realisiert
werden.

Nach der Zustimmung des Wegebaulastträger sind die erforderlichen
Bauleistungen auszuführen. Vor Beginn ist in der Regel mit dem
Wegebaulastträger eine Begehung durchzuführen und zu protokollieren.

Es gelten die Regelungen ZTV-TKNetz 10, 11, 12, 13 und 20.

Der AN nimmt im Auftrag des AG die Verkehrssicherungspflicht war. Über
die Art und den Umfang der verkehrsrechtlichen Anordnungen muss sich der
AN bei der zuständigen Kommune /Gemeinde /Stadt informieren und die
erforderlichen Genehmigungen (inkl. Verkehrszeichenplan) beantragen.

Eventuell anfallende Gebührenforderungen im Zusammenhang mit dem Antrag
auf Zustimmung zu einer Aufgrabung in Verbindung mit Anträgen auf
Befreiung von den Bestimmungen der StVO, der Kommune / Gemeinde / Stadt
wird durch den AG nach Vorlagen der entsprechenden
Gebührenbescheide/Rechnungen vergütet.

Der AN übernimmt die Einmessung aller Neuverlegungen bzw. Änderungen an
den TK-Anlagen (dazu gehören u.a. Rohrzugbelegung, Muffen, ggf.
Hauseinführungen, Längen-angaben, sowie alle relevanten Daten), damit
diese lückenlos in den Dokumentations-systemen des AG z.B. MEGAPLAN
eingearbeitet werden können.

Bei den Tiefbauarbeiten ist mit Näherungen bzw. Kreuzungen von Ver- und
Entsorgungs-leitungen anderer Versorgungsunternehmen und der Deutschen
Telekom (Telekom) zu rechnen. Entsprechende Schachtscheine sind
nachweislich, auch von der Telekom, selbständig einzuholen.

Sämtliche Tiefbauarbeiten sind mit besonderer Vorsicht z.B. gemäß
Kabelschutzanweisung auszuführen, da im Baubereich in Betrieb
befindliche Kabel der Telekom sowie anderer Versorgungsträger vorhanden
sind. Der vorgeschriebene Schutzabstand zwischen Kabeln und Kabelrohren
der Telekom und den verlegten bzw. zu verlegenden Kabeln der
Energieversorgungsunternehmen (EVU) ist unbedingt einzuhalten.
Vorhandene Kabel und Kabelgarnituren sind für die Dauer der Arbeiten so
zu lagern und zu schützen, dass diese weder bei den Arbeiten noch durch
fahrlässige Handlungen Dritter beschädigt werden können. Bei
festgestellten Beschädigungen der Kabel, Kabelrohre bzw. Muffen ist
unverzüglich der BvT zu unterrichten.
Weiter sind bei der Ausführung der Arbeiten sämtliche Bestimmungen und
Gesetze bezüglich Umwelt- und Baumschutz einzuhalten.
Bodenaustausch ist vorab mit dem BvT abzustimmen.

Die Leitung der Arbeitsgruppe ist an der Baustelle durch einen
überwiegend anwesenden Vorarbeiter sicherzustellen.

Zu gewährleisten ist:
- die generelle Zufahrtsmöglichkeit für Rettungs- und
Entsorgungsfahrzeuge in den Baustellenbereichen
- die Einhaltung der Auflagen anderer Rechts- und Versorgungsträger
- Selbstständiges Auskunden der Baustellen
- Bei Arbeiten auf privaten Grundstücken meldet sich der AN vor Beginn
der Bauarbeiten nachweislich beim Grundstücks- bzw. Hauseigentümer an,
und stimmt den Ablauf der Arbeiten ab
- Bei Arbeiten im öffentlichen Grund unterrichtet der AN betroffene
Anlieger nachweislich über entstehende Beeinträchtigungen (z.B.
eingeschränkte Zugänglichkeit von Grundstücken). Ggf. ist durch den AN
vor Baubeginn eine Bauanlaufberatung mit Ortsbegehung mit dem
Wegebaulastträger eigenständig zu organisieren und durchzuführen
- Erstellen notwendiger Aufgrabungsanzeige/Fertigstellungsanzeigen nach
Vorgaben des BvT
- Liefern einer Bilddokumentation nach Vorgabe der ZTV

Die Qualität der verlegten Rohre ist durch eine Kalibrierung
nachzuweisen, hierzu ist ein Kalibrierungsprotokoll zu erstellen.

Ausgebaute, nicht wieder verwendbare Baustoffe und Betonteile sind
vorschriftsmäßig zu entsorgen.
Ausgebaute umweltbelastende Baustoffe sind nach den gesetzlichen
Bestimmungen nachweislich (Entsorgungsnachweis) zu entsorgen. Bei
Notwendigkeit ist vorab durch den AN u.a. eine Transportgenehmigung und
eine Deponiegenehmigung zu beantragen.

Bei Baustoffen, die zur Oberflächenwiederherstellung vom AN zu liefern
sind, ist auf Verlangen des BvT der Herkunftsnachweis zu erbringen.

Koordinierung
Bei gemeinsamen Verlegungen mit ?Dritten" erfolgt die Verrechnung mit
den OZ/LNr der Gruppe 37 bzw. mit Einzel-OZ/LNr, abhängig vom jeweiligen
Grabenprofil und den einzubringenden Medien mit einem vom BvT zwischen
dem ?Dritten" abgestimmten Faktor gleich oder kleiner 0,7.

Die Antrittszeit beträgt 2 Stunden.

Rufbereitschaft/Herbeiruf:
Der AN übergibt dem BvT eine Liste mit Ansprechpartnern, Telefonnummern
und Mobilfunknummern, die im Falle einer Störung außerhalb der in der
EB-Bau genannten Zeiten (auch an Sonn- und Feiertagen) zu kontaktieren
sind. Während der Rufbereitschaft muss, von der übergebenen Liste mit
Ansprechpartner, mindestens ein Mitarbeiter des AN erreichbar sein.

Schadensfall mit Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrsraums oder
von Privatgrundstücken:
Übernahme der Verkehrssicherungspflicht an der Schadensstelle
unmittelbar nach der Beauftragung.

Kabelziehen/ Kabel einblasen

Kabelzieh- und Einblasarbeiten (z.B. Gf-Kabel, Cu-Kabel, SNR,
Mehrfachrohr) sind außerorts wie auch innerorts und ggf. auf kürzeren
Teilstrecken einer Kabelrohranlage (KR) notwendig.
Das Hinzuziehen eines Kabels in ein belegtes KR kann erforderlich
werden.

Es gelten die Regelungen der ZTV-TKNetz 11 und 40.

Für alle durchgeführten Einzieh- bzw. Einblasvorgänge ist das jeweilige
Einzieh- bzw. Einblasprotokoll dem BvT zu übergeben.
Die Qualität der eingezogenen Rohre ist durch eine Kalibrierung
nachzuweisen, hierzu ist nach Vorgabe des BvT ein Kalibrierungsprotokoll
zu erstellen.

Bei festgestellten Beschädigungen der Kabel, Kabelrohre bzw. Muffen ist
unverzüglich der BvT zu unterrichten.

Die Kennzeichnung der TK-Anlagen vor Ort und in der Rotberichtigung ist
eine eingeschlossene Leistung und sorgfältig auszuführen.
Der AN übernimmt die Einmessung aller Neuverlegungen bzw. Änderungen an
den TK-Anlagen (dazu gehören u.a. Rohrzugbelegung, Muffen, ggf.
Hauseinführungen, Längenangaben, sowie alle relevanten Daten), damit
diese lückenlos in den Dokumentationssystemen des AG, z.B. MEGAPLAN,
eingearbeitet werden können.


Materialhandling durch AN

Bei Übernahme des Materialhandlings durch den Auftragnehmer gelten die
Regelungen der ZTV-TKNetz 71.

Der AN hat ein Lager einzurichten.

Es sind folgende Tätigkeiten zu übernehmen:
? Plausibilitätsprüfung des geplanten Materials und dessen Menge
? notwendige Anpassungen sind bei Bedarf selbstständig vorzunehmen
? Rechtzeitiger Materialabruf in der PSL unter Beachtung der
Lieferfristen
? Materialreklamationen
? Arbeiten mit Materialsammlern (Materialvorhaltung ohne direkten
Verwendungsbezug)
? bei Bedarf Materialumbuchungen auf andere Baumaßnahmen
? Material- und Lademittelrücklieferungen (z.B. Trommeln, Gitterboxen,
Kipptransportbehälter, Paletten)


Voraussetzungen:
? Zugang zum Telekom IV-System SAP PSL
? Zugang zu Informationssystemen des Logistikdienstleisters
? Teilnahme an Schulungsmaßnahmen ?Materialhandling" durch den
Auftraggeber


Das vom AG beigestellte Material ist getrennt von dem Material des AN zu
lagern und vor Beschädigungen und Diebstahl zu schützen.



Auszuführende Leistungen/Gewerke
Tiefbau und Montage

Ausführungsgebiet

2404 Alsdorf Ofden

Ausführungsmenge:

Tiefbauarbeiten: 635m
Aufbau Gehäuse: 2 Stück
Gf- Hausanschluss komplett herstellen: 161 Stück


Voraussetzungen
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bei den
ausgeschriebenen Gewerken, insbesondere profunde Kenntnisse der
Bestimmungen und Vorschriften die das Bauvorhaben betreffen gemäß
unseren Einkaufsbedingungen der Deutschen Telekom Gruppe für Planungs-,
Bau- und Bauüberwachungsleistungen für das Telekommunikationsnetz.

Für die Leistungserbringung ?Auskundung" ist der Besuch des Seminars
KP23569 "Auskundungen
Netzebene 4" verpflichtend. Der Schulungsnachweis mindestens eines
aktiven Mitarbeiters AN ist vor
Ausführung der Auskundung unaufgefordert dem BvT zuzusenden.


Verantwortliche Niederlassung und PTI für die Durchführung der
Baumaßnahme
- Niederlassung [West], PTI [24 Aachen]

Sofern Sie Interesse an der Teilnahme der Ausschreibung haben, bitten
wir Sie um Bestätigung der Teilnahme in der eVergabe oder sofern Sie
noch nicht registriert sind, per eMail an folgende Adresse: [z.B. GSUS-
PCE-EVERGABE@telekom.de]

Aus der Interessensbekundung kann nicht automatisch die Beteiligung an
der Ausschreibung abgeleitet werden.

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