Region | Ost | Ansprechpartner Anfrage Telefon | |
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Einkäufergruppe | 3GX / Deutsche Telekom Services Europe SE | Ansprechpartner Anfrage FAX | +49 391 580100113 |
Ansprechpartner Anfrage | Ansprechpartner Anfrage E-Mail | tiefbau@telekom.de |
Belegnummer | 1000003837/00010 | BANF-Info | 0206398862/00010 |
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Gewerk | Trassenbau | Submissionsnummer | 206398862 |
Avisierter Auftragswert | 0,00 € | Projektnummer | (nicht gesetzt) |
Belegstatus | Aktuell | Belegeingang | 03.01.2025, 12:36:05 Uhr |
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Belegnummer | 1000003837/00010 | geplanter Ausführungszeitraum | 01.03.2025 bis inkl. 31.12.2026 |
Ort | NL Südwest, Rheinland Pfalz | Bewerbungsfrist | bis inkl. 16.01.2025 |
Leistungsbeschreibung (LB)
Die Leistungserbringung umfasst die Erkundung der Kampfmittelbelastung
sowie begleitende Kampfmittel bezogene Tätigkeiten bei Tiefbaumaßnahmen
Telekom zur Sicherstellung deren gesetzeskonformer Umsetzung in
Kampfmittel belasteten Gebieten der T NL Südwest, PTI 11, 12 und 14.
Es gelten die länderspezifischen Regelungen, Pflichten und
Zuständigkeiten zum Thema Kampfmittel im Bundesland Rheinland-Pfalz.
Eine Zulassung zur Kampfmittelbewertung, ggf. ergänzende
Qualifizierungs-/Schulungsnachweise sind Voraussetzung und nachweislich
vor Vertragsschluss dem Vertragspartner Telekom vorzulegen.
Die abzurufenden Tätigkeiten umfassen folgende Leistungen:
? Erkundung/Bestandsaufnahme inkl. historischer Bewertung zur Ermittlung
der Kampfmittelbetroffenheit
? Kampfmittel bezogene Baubegleitung
? Kampfmittelsondierung inkl. Auswertung
? Länderspezifische Dokumentation der Kampfmittelerkundung lt. Vorgabe
BvT (Beauftragter von Telekom)
? Ggf. Tiefbauarbeiten bei aufgefundenen verdächtigen
Objekten/Kampfmitteln
Die Beseitigung von Kampfmitteln, das Entschärfen, Befördern und
Vernichten von Kampfmitteln ist KEIN
Leistungsinhalt/Vertragsbestandteil.
Der AN stellt die Einhaltung der jeweils aktuellen landesspezifischen
Vorgaben zu Kampfmitteln im Realisierungszeitraum der Tiefbaumaßnahme in
dem vom BvT beauftragten Umfang sicher. Vorgaben aus dem
Genehmigungsverfahren sind zu berücksichtigen.
Kurzfristige Änderungen in den landesspezifischen Vorgaben und daraus
resultierende Änderungen während der Leistungserbringung sind mit dem
BvT abzustimmen.
Angegebene Mengen gemäß Leistungsverzeichnis (LV) sind unverbindliche
Planungsmengen. Ansprüche auf exakte Erfüllung der Mengen pro
Leistungsnummern in den einzelnen Gewerken können daraus nicht
abgeleitet werden.
Im gesamten Bereich des Rahmenvertrages können an unterschiedlichen
Arbeitsorten gleichzeitig mehrere Baumaßnahmen zur Ausführung kommen.
Die Arbeiten werden als Teilleistungen über den gesamten
Vertragszeitraum abgerufen. Es ist deshalb nicht mit einer gleichmäßigen
Auslastung der Kräfte zu rechnen.
Die Leistungserbringung umfasst die Erkundung der Kampfmittelbelastung
sowie begleitende Kampfmittel bezogene Tätigkeiten bei Tiefbaumaßnahmen
Telekom zur Sicherstellung deren gesetzeskonformer Umsetzung in
Kampfmittel belasteten Gebieten der T NL Südwest, PTI 11, 12 und 14.
Es gelten die länderspezifischen Regelungen, Pflichten und
Zuständigkeiten zum Thema Kampfmittel im Bundesland Rheinland-Pfalz.
Eine Zulassung zur Kampfmittelbewertung, ggf. ergänzende
Qualifizierungs-/Schulungsnachweise sind Voraussetzung und nachweislich
vor Vertragsschluss dem Vertragspartner Telekom vorzulegen.
Die abzurufenden Tätigkeiten umfassen folgende Leistungen:
? Erkundung/Bestandsaufnahme inkl. historischer Bewertung zur Ermittlung
der Kampfmittelbetroffenheit
? Kampfmittel bezogene Baubegleitung
? Kampfmittelsondierung inkl. Auswertung
? Länderspezifische Dokumentation der Kampfmittelerkundung lt. Vorgabe
BvT (Beauftragter von Telekom)
? Ggf. Tiefbauarbeiten bei aufgefundenen verdächtigen
Objekten/Kampfmitteln
Die Beseitigung von Kampfmitteln, das Entschärfen, Befördern und
Vernichten von Kampfmitteln ist KEIN
Leistungsinhalt/Vertragsbestandteil.
Der AN stellt die Einhaltung der jeweils aktuellen landesspezifischen
Vorgaben zu Kampfmitteln im Realisierungszeitraum der Tiefbaumaßnahme in
dem vom BvT beauftragten Umfang sicher. Vorgaben aus dem
Genehmigungsverfahren sind zu berücksichtigen.
Kurzfristige Änderungen in den landesspezifischen Vorgaben und daraus
resultierende Änderungen während der Leistungserbringung sind mit dem
BvT abzustimmen.
Angegebene Mengen gemäß Leistungsverzeichnis (LV) sind unverbindliche
Planungsmengen. Ansprüche auf exakte Erfüllung der Mengen pro
Leistungsnummern in den einzelnen Gewerken können daraus nicht
abgeleitet werden.
Im gesamten Bereich des Rahmenvertrages können an unterschiedlichen
Arbeitsorten gleichzeitig mehrere Baumaßnahmen zur Ausführung kommen.
Die Arbeiten werden als Teilleistungen über den gesamten
Vertragszeitraum abgerufen. Es ist deshalb nicht mit einer gleichmäßigen
Auslastung der Kräfte zu rechnen.